Firma Motoren-Filterdienst Gesellschaft m.b.H..
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.
Diese AGB gelten ausschließlich. AGB unserer Geschäftspartner, die von unseren
AGB abweichen oder diesen entgegenstehen, erkennen wir nicht an, es sei denn,
dass wir der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGB haben
auch dann Geltung, wenn wir in Kenntnis der abweichenden oder
entgegenstehenden AGB unserer Geschäftspartner vorbehaltlos Leistungen
erbringen (z. B. Ware liefern) oder entgegennehmen.
2.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber
Unternehmern (§ 14 BGB), soweit eine Unterscheidung nicht innerhalb der
nachstehenden Klauseln erfolgt.
§ 2 Vorvertragliche Schuldverhältnisse und Vertragsschluss
1.
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bei einem Auftrag bzw. einer Bestellung
handelt es sich um ein bindendes Angebot des Kunden, dass wir innerhalb von
2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch die Erbringung der
Leistung annehmen können. Erfolgt die Bestellung über den Online-Store, beträgt die
Annahmefrist 2 Tage.
2.
Wir behalten uns an sämtlichen Unterlagen, wie z.B. Fotos, Kalkulationen,
Zeichnungen etc., die Eigentums- und Urheberrechte vor. Auch solchen,
die vertraulich sind. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Zahlungsbedingungen
1.
Der angebotene Preis ist bindend und enthält gegenüber Verbrauchern die
gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Unternehmern ist lediglich der Nettopreis
angegeben, die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert
ausgewiesen. Es gilt insoweit die gesetzliche Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der
Rechnungsstellung.
2.
Gegenüber Verbrauchern sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen
Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern
sich in diesem Zeitraum bis zur Lieferung die Löhne oder Materialkosten, so sind wir
berechtigt, den Preis entsprechend den Kostensteigerungen- oder Senkungen
anzupassen. Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann für den Kunden, wenn die
Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen
Bestellung und Lieferung erheblich übersteigt.
3.
Gegenüber Unternehmern gilt ein höherer Preis als der vereinbarte Preis, wenn sich
zum Zeitpunkt der Leistung der vereinbarte Preis durch eine Änderung des
Marktpreises oder durch von uns für die Leistungserbringung beauftragte Dritte, die
ihrerseits höhere Entgelte verlangen, erhöht. Liegt der höhere Preis 20 % oder mehr über dem vereinbarten, hat der Vertragspartner das Recht, den Rücktritt vom
Vertrag zu erklären. Der Rücktritt vom Vertrag muss unverzüglich nach Bekanntgabe
des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
4.
Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware bzw.
Leistungserbringung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Vertragspartner
automatisch in Zahlungsverzug. Der Abzug von Skonto oder Ratenzahlungen
bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
5.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn die
Gegenansprüche unbestritten von uns anerkannt, mit unserer Hauptforderung
gegenseitig verknüpft oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Zurückbehaltungsrecht
wird gegenüber Unternehmern dahingehend eingeschränkt, dass dieses nur
ausgeübt werden kann, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
§ 4 Lieferfristen
1.
Soweit Lieferfristen vereinbart wurden, verlängern sich diese bei Streik und Fällen
höherer Gewalt und wenn der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht
nachkommt für die Dauer der Verzögerung.
2.
Ist der Vertragspartner Unternehmer, gilt die Lieferung ab Werk als vereinbart; dies
gilt nur dann nicht, wenn eine anderweitige Abrede getroffen wurde, die unserer
schriftlichen Bestätigung bedarf oder sich aus der Auftragsbestätigung etwas
anderes ergibt.
§ 5 Abnahmeverzug
Wenn der Vertragspartner nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist unter
Androhung, nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Abnahme
ausdrücklich verweigert, bleibt unser Anspruch auf Vertragserfüllung bestehen. Wir
haben jedoch das Recht, in diesen Fällen vom Vertrag zurückzutreten und / oder
Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Als Schadensersatz statt der
Leistung können wir 25% des Nettopreises fordern, sofern der Vertragspartner nicht
nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale
entstanden ist.
§ 6 Haftung
1.
Ist der Vertragspartner Verbraucher, hat er offensichtliche Mängel innerhalb von
2 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Wenn die Anzeige des
Mangels nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, erlöschen die Gewährleistungsrechte.
Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für
die Beschaffenheit der Sache übernommen haben (§ 444 BGB). Im Übrigen haften
wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften.
2.
Gegenüber Unternehmern behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels vor, die Art
der Nacherfüllung zu wählen.
3.
Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines
Mangels bei Lieferung neuer Sachen 2 Jahre und bei Lieferung gebrauchter Sachen
1 Jahr; die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Dies gilt nicht für
Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels; insoweit gilt § 5 Nr. 5.
4.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines
Mangels grundsätzlich ein Jahr. Die Verjährungsfristen bei Rückgriff gemäß
der §§ 478 und 479 BGB bleiben unberührt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels; insoweit gilt § 5 Nr. 5.
5.
Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen und deliktische Haftung wird auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Ausschluss der Haftung gilt auch
für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht
bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen wegen der
Verletzung von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei
deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz
von Schäden aufgrund Verzuges. Die Haftung ist in diesen Fällen bei jedem Grad
des Verschuldens gegeben.
6.
Soweit die Haftung gemäß § 5 Nr. 5 für Schäden, die nicht auf der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht
ausgeschlossen ist, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend
mit der Entstehung des Anspruchs, bei Schadensersatzansprüchen wegen eines
Mangels ab Übergabe der Ware.
7.
Soweit die Haftung auf Schadensersatz uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung auf Schadensersatz
unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1.
Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2.
Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Unternehmer vor, auch wenn diese
Ware bezahlt wurde (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
3.
Soweit ein Dritter die Zwangsvollstreckung unter Eigentumsvorbehalt stehender
Ware betreibt, hat uns dies der Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen und die
notwendigen Unterlagen zu übergeben, damit eine Drittwiderspruchsklage erhoben
werden kann. Die gleiche Verpflichtung besteht auch dann, wenn sonstige
Beeinträchtigungen an der Vorbehaltsware bestehen.
4.
Ist der Vertragspartner Unternehmer, tritt dieser für den Fall der Weiterveräußerung
oder Vermietung der unter Vorbehalt gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller unserer
Ansprüche die ihm aus diesen Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine
Vertragspartner zur Sicherheit ab. Bei Verarbeitung der unter Vorbehalt gelieferten
Ware, Umbildung oder Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir
unmittelbar Eigentum an der neu hergestellten Sache.
5.
Wenn der Wert der Sicherung unserer Ansprüche gegen den Vertragspartner mehr
als 20 % beträgt, haben wir auf sein Verlangen und nach unserer Wahl die
Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
§ 8 Formzwang
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die uns gegenüber oder einem Dritten
abgegeben werden, bedürfen der Schriftform.
§ 9 Verjährung der Ansprüche auf Zahlung
Abweichend von § 195 BGB verjähren unsere Ansprüche auf Zahlung in 5 Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch
entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen
und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangen müsste.
§ 10 Sonstiges
1.
Erfüllung- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.
Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
3.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für unseren
Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir behalten uns vor und sind berechtigt, den
Vertragspartner auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.